iKFZ Plus
Hinweis zum Funktionsumfang
Mit der Software iKFZ Plus können Betriebe, die für die Durchführung der Sicherheitsprüfung anerkannt sind, die Prüfbescheinigungen elektronisch an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermitteln.
Eine An- bzw. Ummeldung von Kraftfahrzeugen ist mit dieser Software nicht möglich.
Hinweise zum Datenschutz
Viele Kfz-Betriebe befassen sich mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Daher haben wir Ihnen hier die notwendigen Informationen zu unserer Software iKFZ Plus zusammengefasst. Die Inhalte beziehen sich auf die aktuelle Programmversion 1.4.3.
Politischer Hintergrund
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird mit dem Projekt "i-Kfz" das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland digitalisieren. Mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ist seit dem 01.01.2015 die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen möglich (Stufe 1). Ab dem 01.10.2017 wird die Wiederzulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (Stufe 2) über das Internet möglich sein (Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV). Damit werden die Grundvoraussetzungen für die internetbasierte Umschreibung, Wiederzulassung sowie für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges für das Jahr 2018/2019 geschaffen (Stufe 3).
Als Folge der Einführung der internetbasierten Wiederzulassung (Stufe 2) werden in diesem Zusammenhang die Anforderungen an die Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) angepasst. Diese Anforderungen sind von allen anerkannten SP-Werkstätten umzusetzen, damit ab dem 01.10.2017 die Wiederzulassung von Fahrzeugen über das Internet für den Fahrzeughalter ermöglicht wird. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges durch Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise zusätzlich bei SP-pflichtigen Nutzfahrzeugen eine Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen ist.
Nach § 29a StVZO sind die anerkannten SP-Werkstätten verpflichtet, nach Abschluss einer Sicherheitsprüfung (SP) die in § 34 Absatz 1 FZV genannten Daten (SP-Daten) an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zu übermitteln. Diese Übermittlung hat bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen am selben Tag, sonst unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen über eine Kopfstelle (§ 34 Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG)) an das KBA zu erfolgen. Die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK) übernimmt im Auftrag des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) als berufsständische Vertretung der Kfz-Meisterbetriebe den Aufbau und den Betrieb der "Kopfstelle ZDK".
Technische Umsetzung
Die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) wurde vom Bundesinnungsverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe mit der technischen Umsetzung des Projektes betreut. Die TAK hat als Kopfstelle die Strukturen für den Empfang der SP Protokolle vom SP-Betrieb und den Weiterversand an das Kraftfahrt-Bundesamt aufgebaut.
iKFZ Plus ist die Software für den Versand der SP Protokolle im SP-Betrieb. Sie erfüllt folgende Voraussetzungen:
- manuelle Erfassung der Protokolle.
- Übernahme der Protokolle aus kompatibler Drittsoftware (z. B. SP Plus).
- Die Übernahme und der Versand kann bei vorhandener Internetanbindung komplett im Hintergund laufen.
- Ist keine direkte Internetanbindung vorhanden kann die Software von einem USB-Stick gestartet und die Protokolle können periodisch von einem beliebigen anderen Rechner versendet werden.
- Plausibilitätstests der Protokolle.
- Gesicherter Versand der Protokolle vom SP-Betrieb an die Kopfstelle.
- Gesicherter Versand der Protokolle von der Kopfstelle an das Kraftfahrt-Bundesamt.
E-Mail: info@ikfz-plus.de
DIN EN ISO 9001 zertifiziert